Interessant, interessant ...
Landgericht Köln: Keine anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans
Das Landgericht Köln hat ein Urteil gefällt, das möglicherweise Auswirkungen auf die Polizeiarbeit hat. Fußballfans dürften demnach nicht mehr anlasslos per Video überwacht werden. So berichtet es die „Rheinische Post“.
Aber wie soll das durchgesetzt werden. Selber auf einer Demo gegen Rechts schon erlebt, dass gefilmt wurde, obwohl die Polizei aufgefordert wurde, das Filmen zu unterlassen. Das interessiert die doch gar nicht!
"Jede Unterdrückung - sei es Sexismus, Rassismus, Antisemitismus - lebt davon, dass sie für die Nicht-Betroffenen unsichtbar ist." Marina Weisband
Die finden schon Schlupflöcher.
Sind nicht auf der Tribüne und Gegengeraden auch irgendwo Kameras "versteckt" ??
Wer mit dem Teufel tanzt braucht gute Schuhe !
Sind nicht auf der Tribüne und Gegengeraden auch irgendwo Kameras "versteckt" ??
Ja, für Soccerwatch
Das ganze ist schon ein recht schwieriges Unterfangen. Auf der einen Seite gibt es das hohe Gut des Schutzes der eigenen Persönlichkeit und auf der anderen Seite gibt es die Prävention des Staates vor möglichen Straftaten. Ich will jetzt gar nicht von aktiven Fans in der Kurve reden. Aber das Beispiel einer Demo wurde ja hier bereits erwähnt. Auch da wird von der Polizei durchaus gefilmt.
Gerade in der heutigen Zeit kommt es vermehrt zu Demos, wo sich linke Autonome mit Rechtsradikalen teilweise gewalttätig auseinander setzen. Dazwischen ist dann oftmals noch die Polizei. Bereits im Vorfeld sind Gewaltmaßnahmen von den Sicherheitsbehörden nicht ausgeschlossen worden. Wie sollen sie denn später die Strafverfolgung vornehmen, wenn sie kein entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung haben. Dann kommen wieder die kritischen Journalisten und sagen, ihr hättet es doch wissen müssen das es zu Eskalationen kommt, warum habt ihr nichts getan und warum könnt ihr jetzt die Täter nicht ermitteln.
Es ist sehr schwierig ausgewogen zu handeln. Der Staat hat immer eine gewisse Klientel überwacht, weil er es auch als Prävention tun muss. Man kann sicherlich darüber streiten, wen man intensiver überwachen darf und soll und wo diese Überwachung engere Grenzen erhalten muss. Das Landgericht Köln hat hier ein Urteil gefällt, was hier dem Staat eine Grenze aufzeigt. Inwieweit diese Grenzen durch den Gesetzgeber dann angepasst werden, bleibt abzuwarten.
Sind nicht auf der Tribüne und Gegengeraden auch irgendwo Kameras "versteckt" ??
Klar, oben im A-Block/B-Block hängen weitere Kameras, die die Ostkurve und eben den A-Block im Blick haben.