,,Denn denkbar ist durchaus auch, dass sich Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, am Donnerstag einer klaren Entscheidung verweigert und stattdessern eine Neuansetzung der Partie anordnet - womit auch immer diese zu begründen wäre.
Ohne eine Entscheidung aber wäre die Auslosung am 29. August nicht durchzuführen: Münster würde in den Amateur-Topf mit automatischem Heimrecht wandern, die Kugel mit dem Wolfsburger Wappen hingegen in den Profitopf. Einen Kugel mit beiden Teams drin kann es also nicht geben."
Wird immer bunter, hinterher schmeißen wir die in der 2. Runde raus? 🤪
Wechselfehler Wolfsburg: Bundesgericht entscheidet am Donnerstag
Das Bundesgericht des DFB entscheiden am kommenden Donnerstag (26. August) über Wolfsburgs Berufung nach dem Urteil des Sportgerichts. Erneut ist eine mündliche Verhandlung angesetzt.
https://www.100prozentmeinscp.de/wechselfehler-wolfsburg-bundesgericht-entscheidet-am-donnerstag/
Sollte der DFB ihrem Kooperationspartner VW das Wiederholungsspiel geben, könnten wir vielkeicht sagen: nein danke und tschüß ... auf eine Art zumindest hätte das was
Sollte der DFB ihrem Kooperationspartner VW das Wiederholungsspiel geben, könnten wir vielkeicht sagen: nein danke und tschüß ... auf eine Art zumindest hätte das was
Und die, wenn auch winzig kleine Chance WOB doch noch zu besiegen und in die 2te Rund einzuzihen wegschmeißen??? Ich weiß ja nicht was das haben soll aber schlau wäre das nicht. Ausserdem schätze ich niemanden beim SCP so ein, daß er nein zu einem Spiel sagt und das ist auch gut so.
Sollte sich die Einrede des VfL tatsächlich auf das Wort im Paragraphen „kontrollieren“ (in diesem Falle der Spielerlaubnis) kaprizieren, dann würde der DFB im Falle eines Votums für ein Wiederholungsspiel sämtlichen Präzedenzfällen der letzten Jahrzehnte widersprechen und so gesetztes Recht nicht anwenden, sondern neues Recht per Gerichtsurteil schaffen. Das dürfte man dann mit Recht Lex Specialis Wolfburgensis nennen. Ganz ehrlich: das kann ich mir nicht vorstellen. Ich dachte eher an Zermürbungstaktik des 4. Offiziellen. Aber so: dann kann unser SL Freitag endlich shoppen gehen.👍
Sollte sich die Einrede des VfL tatsächlich auf das Wort im Paragraphen „kontrollieren“ (in diesem Falle der Spielerlaubnis) kaprizieren, dann würde der DFB im Falle eines Votums für ein Wiederholungsspiel sämtlichen Präzedenzfällen der letzten Jahrzehnte widersprechen und so gesetztes Recht nicht anwenden, sondern neues Recht per Gerichtsurteil schaffen. Das dürfte man dann mit Recht Lex Specialis Wolfburgensis nennen. Ganz ehrlich: das kann ich mir nicht vorstellen. Ich dachte eher an Zermürbungstaktik des 4. Offiziellen. Aber so: dann kann unser SL Freitag endlich shoppen gehen.👍
Genau das ist doch der Punkt, es gab doch schon einige Wechselfehler und immer zu Lasten des Vereins, der diesen begangen hat. Die Schiedsrichter hatten dabei die Wechsel auch zu genehmigen, der Verein war aber dafür verantwortlich, die Wechsel nach den geltenden Bestimmungen durchzuführen. Wüsste nicht, warum das jetzt anders sein sollte ...
Weil das jetzt den "Verein" betrifft der Teil des DFB Hauptsponsors ist.
Peter Niemeyer wurde DIREKT nach der Wechselposse ein "Agreement" angeboten. Die Höhe des "Schweigegeldes": 285 Tsd.! PN hat abgelehnt und auf eine Entscheidung des DFB verwiesen, es war also schon kurz nach Abpfiff klar, dass der VFL Wolfsburg diese Wechselpanne alleine zu verantworten hat. Es wundert mich übrigens, dass beim Minikosmos Preußen dieser Vorfall offensichtlich noch nicht so bekannt ist. Ein eventuelles Wiederholungsspiel wäre für mich, alleine aufgrund dieses Bestechungsversuches, eine Farce!
Wind in den Haaren, Stahl in der Hose!
Ich glaube ja vieles aber DAS bestimmt nicht!!
Im übrigen waren bei den Wechselfehler in der Vergangenheit ein gravierender Unterschied. Da wurden Spieler eingewechselt die keine Spielgenehmigung hatten, gesperrt waren, Nicht-EU-Ausländer oder Vertragsamateure. Dies muss ein Schiedsrichter während des Spiels nicht zwingend auf dem Schirm haben. Die Anzahl der Wechsel aber durchaus. Da wird der Knackpunkt sein.
Wenn das der Knackpunkt wäre, könnte der DFB Bundesrichter doch auch nach Aktenlage entscheiden. Weil das ja dann eindeutig wäre.
Eindeutig ist, das es einen Wechselfehler gegeben hat. Eindeutig ist auch, dass die maximale Anzahl zulässiger Wechsel dem Verein für Leseschwäche per Mail an fünf Personen bekannt gegeben worden ist. Eindeutig ist auch, dass neben den Informationen per Mail an die Vereine, die Statuten auch am offiziellen Dashboard des DFB veröffentlicht worden sind. Dieses Dashboard ist mit Hilfe von Suchmaschinen sofort auffindbar, auch über Mobilfunkgeräte. Die funktionieren sogar im Münsterland, so habe ich es mir sagen und zusichern lassen. Eindeutig ist auch, dass mindestens eine Person auf der Bank der Wölfe saß, die eine solche Mail erhalten hat.
Weniger eindeutig ist, wie die Kommunikation zwischen dem vierten Offiziellen und dem Verein für Leseschwäche gelaufen ist. Womöglich besteht neben der partiellen Legasthenie auch noch eine partielle Taubheit in den Gehörgängen. Denn die Aussagen seitens des Clubs unterscheiden sich schon sehr von denen des vierten Offiziellen. Weniger eindeutig ist es auch, welche Verantwortung tatsächlich die Schiedsrichter zu tragen haben.
Das Bundesgericht muss nun entscheiden, welche Fakten gewichtiger sind. Sind es die Eindeutigen, die belegbar sind und die in der Verantwortung des Vereins liegen oder sind es die weniger Eindeutigen, die neben unterschiedlichen Aussagen und der nicht genau definierten Zuständigkeit der Schiedsrichter und somit in der Schuldhaftigkeit der Unparteiischen liegen. Klar ist meine Sichtweise ein wenig durch die Preußenbrille eingefärbt. Trotzdem sagt mir mein Gerechtigkeitsgefühl nach Abwägung aller bekannten Parameter, dass die Hauptverantwortung eindeutig beim Verein für Leseschwäche liegt. Er hat sich gerade als ein professionell betriebenen Club rechtzeitig mit den Statuten auseinander zu setzen. Dafür bezahlt er einen Haufen Mitarbeiter. Was Vereinen auf der Amateurebene mit seinen ehrenamtlich Tätigen zugemutet und auch täglich fast nahezu fehlerfrei umgesetzt wird, kann erst Recht von einem Club mit hunderten Mitarbeitern verlangt werden. Deshalb liegt für mich das Hauptverschulden bei den Wölfen und nicht bei den Unparteiischen. Der Fehler eines Einzelnen kann nicht höher wirken, wie das Totalversagen einen ganzen hauptamtlichen Mitarbeiterstabes.
Wenn das der Knackpunkt wäre, könnte der DFB Bundesrichter doch auch nach Aktenlage entscheiden. Weil das ja dann eindeutig wäre.
Eindeutig ist gar nichts, sonst müsste ja niedergeschrieben sein, was genau unter Wechsel genehmigen gemeint ist ...
Entweder gibt es die Regel, dass der Schiri bei Wechselfehlern einschreiten muss oder es gibt sie nicht und das muss doch das entscheidende sein. Dafür braucht es doch eigentlich keine neue Verhandlung. Also kann es nur nochmals darum gehen, wie schwerwiegend die unglückliche Kommunikation zwischen Wolfsburg und dem 4. Schirri gelaufen ist. Bleibt der Schirri bei seiner Aussage, dass er die Frage auf den Wechselslot bezogen hat, kann es da eigentlich kein anderes Ergebnis geben, als in der ersten Verhandlung.
Die Stimmung heizt sich immer mehr auf! 😆
Es haben nun auch schon Münsteraner Kommentare abgegeben.
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