Danke. Das war mir nicht bekannt.
Habe gerade nochmal nachgeschaut. Berufungsgebühr beträgt 1000 Euro und ist wie die Einspruchsgebühr innerhalb von zwei Tagen zu zahlen, ansonsten ist der Einspruch/Berufung unwirksam. Typisch DFB ...
Jau, besten Dank für deine Mühe. Hätte mich auch gewundert, wenn der DFB irgendetwas auf seine Kappe nähme.
Vielleicht war der ganze Einspruch-Kram aber auch ein Ding von Metzelder und wird nun dementsprechend nicht mehr sooo weiterverfolgt ? Aber ich fände es richtig weiter zu machen. Weiterklagen! Jetzt! Alle!
Wer mit dem Teufel tanzt braucht gute Schuhe !
Klagen doch schon alle hier.
Watt is denn getz mit der Klage? Redet kein Mensch mehr von... ?
Bis vor kurzer Zeit habe ich allen Ernstes gedacht, dass man sich nen „Wolf“ nur an einer ganz besonderen Stelle seines Astralkörpers zuziehen kann, wenn man etwas zu lange in gleichbleibenden Bewegungsabläufen vollzieht.
Da war ich offensichtlich zu gutgläubig....
Gib dem Luder ordentlich Puder! Kleiner Scherz am Rande, aber im Prinzip isses so!