Wie ist eigentlich der „ausgegliederte“ SC Preußen Münster organisiert? Wer besetzt welche Positionen? Hier haben wir es einmal zusammengefasst.
Der SC Preußen Münster besteht seit der Ausgliederung des Profibereichs im Frühjahr 2018 im Grunde aus drei verschiedenen „Bereichen“.
Da ist der SC Preußen Münster e.V., also der klassische Verein. In ihm sind Jugendteams bis zur U16 inklusive und die verschiedenen Abteilungen wie Tennis oder Faustball organisiert. Im e.V. findet auch die im Grunde einzige echte und direkte Mitbestimmung durch Mitglieder statt.
Der eingetragene Verein besteht aus den Organen Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Präsidium.
Die Mitgliederversammlung besteht (logischerweise) aus den Vereinsmitgliedern. Sie tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Beim SC Preußen ist das meistens im Dezember des Jahres oder demnächst auch im Januar des Folgejahres. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Aufsichtsrat
Er besteht beim SC Preußen derzeit aus den gewählten Mitgliedern Frank Westermann (Vorsitzender), Jürgen Becker (2. Vorsitzender), Friedrich Lukas, Christoph Metzelder, Walther Seinsch, Clemens Große Frie. Der Aufsichtsrat hat dann Jochen Terhaar zusätzlich berufen, so dass er aktuell 7 Personen umfasst. Der Aufsichtsrat muss mindestens 6 Mitglieder umfassen und darf maximal 5 weitere Mitglieder berufen.
Das Präsidium
Der Aufsichtsrat beruft dann das Präsidium. Dies muss aus mindestens 3 Personen bestehen, darf aber maximal 5 Personen umfassen. Derzeit sind alle 5 Positionen besetzt: Christoph Strässer ist der Präsident, dazu kommen Siggi Höing (Sponsoren), Burkhard Brüx (Fanbeirat, Fans), Martin Jostmeier und Hans-Jürgen Eidecker (Finanzen).
Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung entlastet.
Es folgt die SC Preußen 06 Münster Geschäftsführungs-GmbH. Sie ist verantwortlich für das operative Geschäft, sozusagen das Tagesgeschäft des Profibereichs. Die GmbH ist mehrheitlicher Gesellschafter der KGaA – entsprechend der Vorgaben des DFB und der 50+1-Regel.
Die GmbH wird beim SC Preußen Münster eher mit Fokus auf Mitbestimmung gestaltet – nicht gerade investorenfreundlich. Denn alle Positionen müssen satzungsgemäß mehrheitlich durch direkt gewählte Personen besetzt werden oder aber von solchen, die von Mitgliedern entlastet werden. Das wird bei der Besetzung der einzelnen Gremien deutlich.
Die GmbH besteht aus Beirat, Hauptausschuss und Geschäftsführung:
Der Beirat ist sozusagen die „große Runde“ in der GmbH. Sie wird aus Vereins-Aufsichtsrat und Vereins-Präsidium besetzt. Zwingend vertreten sein müssen der Vereinspräsident plus 2 weitere Präsidiumsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende (plus 5 weitere von Vereins-Mitgliedern gewählte AR-Mitglieder). Man merkt hier schon deutlich, was der Plan war. Der Beirat wird stark mehrheitlich von Personen besetzt, die direkt oder mindestens indirekt durch Vereinsmitglieder legitimiert wurden.
Mindestens 9 Personen müssen im Beirat sitzen, 2 weitere können ergänzend berufen werden.
Aktuell besteht der Beirat aus: Christoph Strässer, Siggi Höing, Hans-Jürgen Eidecker (alle aus dem Vereins-Präsidium), dazu Frank Westermann, Jürgen Becker, Friedrich Lukas, Clemens Große Frie, Christoph Metzelder, Walther Seinsch und Jochen Terhaar (alle Vereins-Aufsichtsrat).
Der Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist das wichtigste Gremium innerhalb des Konstrukts. In diesem kleinen Team werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen. Der Hauptausschuss bestimmt und überwacht auch die Geschäftsführung. Er spielt also eine wesentliche Rolle. Zwingend vertreten sein müssen der Vereinspräsident und der von den Vereinsmitgliedern gewählte Aufsichtsratsvorsitzende. Dazu kommen drei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat und dem Präsidium. So ist gewährleistet, dass die Führung der Kapitalgesellschaft immer in der Hand von Personen bleiben, die von Vereinsmitgliedern gewählt oder entlastet werden.
Der Hauptausschuss besteht aktuell aus Christoph Strässer, Frank Westermann, Hans-Jürgen Eidecker, Walther Seinsch und Christoph Metzelder.
Die Geschäftsführung
Das Alltagsgeschäft der Profiabteilung wird in der GmbH von der Geschäftsführung übernommen. Beim SCP sind das zwei Personen: Bernhard Niewöhner ist für den kaufmännischen Teil zuständig und Malte Metzelder für den Sport. Sie beide leiten also den gesamten Bereich Profifußball (U17, U19, U23 und die erste Mannschaft).
Es folgt zuletzt die SC Preußen 06 Münster GmbH & Co. KGaA. Sie ist die eigentliche Kapitalgesellschaft. Hier kommt also grob gesprochen die Kohle zusammen – und wird vertreten von den Geldgebern.
Die GmbH & Co. KG umfasst den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Hier wird auch die besondere Fassung des SC Preußen Münster deutlich, denn besonderes Mitspracherecht genießen die Geldgeber beim SCP nicht. Die Hauptversammlung bestellt den Aufsichtsrat, der wiederum gemeinsam mit dem Hauptausschuss die Geschäftsführung überwacht. Weitergehenden Einfluss besitzt die Hauptversammlung nicht. Das ist beim SCP auf Wunsch der Vereinsmitglieder so gehalten worden, um den „Zugriff“ durch Investoren zu minimieren. Spezielle „Umstände“ wie bei 1860 München oder KFC Uerdingen wären beim SC Preußen nicht denkbar – allenfalls könnten Personen wie Ismaik oder Ponomarev von Vereinsmitgliedern in Ämter gewählt werden – das wäre dann aber die Verantwortung der Mitglieder. Innerhalb des gesamten Konstrukts wären Alleingänge nicht realisierbar – sofern nicht potente Geldgeber mit schieren Geldsummen eine Art Quasi-Zwang erzeugen würden. Grundsätzlich denkbar und möglich wäre das, insbesondere in wirtschaftlich dramatischen Szenarien, in denen es nur noch auf Geld ankommt.
Die Hauptversammlung ist sozusagen die Aktionärsversammlung. Hier sitzen mögliche Geldgeber und Investoren und wählen den Aufsichtsrat der KGaA. In der Hauptversammlung wird der eingetragene Verein ebenfalls vertreten – und zwar durch den Vereinspräsidenten. Derzeit kann die Hauptversammlung noch in kleinem Kreis tragen. Neben Christoph Strässer sind dort Walther Seinsch, Andreas Holtkemper (als Vertreter eines Geldgebers), Bernhard Niewöhner und Wilfried Roth vertreten. Die Hauptversammung beruft den Aufsichtsrat, der aus maximal 6 Personen bestehen darf. Hier ist der einzige Bereich im gesamten SCP, in dem nicht mehr zwingend gewählte Vertreter mehrheitlich vertreten sein müssten.
Aktuell sitzen im Aufsichtsrat der KGaA: Prof. Stephan Schüller, Christoph Strässer, Frank Westermann, Siggi Höing, Walther Seinsch und Friedrich Lukas.